RS Vwgh 2011/10/17 2010/12/0050

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Veröffentlicht am 17.10.2011
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §78e;
  1. BDG 1979 § 78e heute
  2. BDG 1979 § 78e gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020
  3. BDG 1979 § 78e gültig von 01.09.2007 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2007

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob der im Zeitpunkt der Erlassung eines das Sabbatical versagenden Bescheides vorliegende Fehlbestand allenfalls auch auf eine verfehlte Bewirtschaftung von Planstellen in der Vergangenheit zurückzuführen war (Hinweis E vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220); demgegenüber ist aber bei der Prognostizierung eines während der Freistellungsphase weiterhin bestehenden Fehlbestandes jedenfalls von einer zweckmäßigen zukünftigen Planstellenbewirtschaftung auszugehen (vgl. hiezu etwa das zum vergleichbaren Fall einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit ergangene E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0044).Es kommt nicht darauf an, ob der im Zeitpunkt der Erlassung eines das Sabbatical versagenden Bescheides vorliegende Fehlbestand allenfalls auch auf eine verfehlte Bewirtschaftung von Planstellen in der Vergangenheit zurückzuführen war (Hinweis E vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220); demgegenüber ist aber bei der Prognostizierung eines während der Freistellungsphase weiterhin bestehenden Fehlbestandes jedenfalls von einer zweckmäßigen zukünftigen Planstellenbewirtschaftung auszugehen vergleiche hiezu etwa das zum vergleichbaren Fall einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit ergangene E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010120050.X04

Im RIS seit

21.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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