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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §15 Abs2;Rechtssatz
Wird eine nicht rechtswirksame Zustellung der Abgabenbescheide behauptet, so bedeutet dies nichts anderes, als dass die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Ausstellung eines Rückstandsausweises gem. § 229 BAO bestritten wird. Darüber ist nur in einem Verfahren gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO abzusprechen (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, Rz 4 zu § 15, mwN).Wird eine nicht rechtswirksame Zustellung der Abgabenbescheide behauptet, so bedeutet dies nichts anderes, als dass die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Ausstellung eines Rückstandsausweises gem. Paragraph 229, BAO bestritten wird. Darüber ist nur in einem Verfahren gemäß Paragraph 15, Absatz 2, AbgEO abzusprechen vergleiche Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, Rz 4 zu Paragraph 15,, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009160175.X03Im RIS seit
13.12.2011Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012