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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Für die Frage der dauernden Dienstunfähigkeit eines Beamten ist auch eine Prognose über die Zahl, das Ausmaß und die Entwicklung der Krankenstände, die infolge einer psychischen Erkrankung zu erwarten sind, maßgeblich. Dabei handelt es sich um eine Fachfrage, die von einem Sachverständigen in Anwendung seiner Sachkenntnisse zu klären ist (Hinweis Erkenntnisse vom 17. Dezember 2007, 2006/12/0212, und vom 17. Oktober 2008, 2005/12/0110).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011120018.X01Im RIS seit
04.01.2012Zuletzt aktualisiert am
25.05.2018