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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3 idF 2008/I/005;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/21/0407 E 22. März 2011 RS 1 (hier: ohne den fallspezifischen Zusatz)Stammrechtssatz
Das Fehlen einer Urkundenvorlage iSd § 7 Abs. 1 Z. 1 NAGDV 2005 begründet regelmäßig einen Mangel iSd § 13 Abs. 3 AVG (vgl. E 29. April 2010, 2008/21/0302). (Hier: Eine Belehrung iSd § 19 Abs. 8 NAG 2005 ist - trotz Anhängigkeit eines offenen Verfahrens vor der Erstbehörde - zur Gänze unterblieben. Das Verfahren ist schon deshalb mangelhaft, weil der Fremde durch die Vorlage der Bestätigung des türkischen Generalkonsulates erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, die Nachreichung eines Reisepasses sei ihm nicht möglich gewesen.)Das Fehlen einer Urkundenvorlage iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, NAGDV 2005 begründet regelmäßig einen Mangel iSd Paragraph 13, Absatz 3, AVG vergleiche E 29. April 2010, 2008/21/0302). (Hier: Eine Belehrung iSd Paragraph 19, Absatz 8, NAG 2005 ist - trotz Anhängigkeit eines offenen Verfahrens vor der Erstbehörde - zur Gänze unterblieben. Das Verfahren ist schon deshalb mangelhaft, weil der Fremde durch die Vorlage der Bestätigung des türkischen Generalkonsulates erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, die Nachreichung eines Reisepasses sei ihm nicht möglich gewesen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010220146.X01Im RIS seit
09.01.2012Zuletzt aktualisiert am
06.02.2012