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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Bestand - entsprechend der übereinstimmenden Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts - im Einklang mit den Bestimmungen der Bundesverfassung kein subjektives Recht des Beamten auf seine (freie) Beförderung (Hinweis Erkenntnisse vom 29. November 2005, 2005/12/0155, und vom 13. Jänner 1993, 92/12/0284, letzteres mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VfGH), so erheischt es der Gleichheitssatz umso weniger, Beförderungen für Zwecke der Ermittlung der besoldungsrechtlichen Stellung in Abweichung von dem verfügten Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit als zu einem für den Beamten günstigeren früheren Zeitpunkt vorgenommen zu fingieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011120102.X04Im RIS seit
30.01.2012Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017