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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §254 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/12/0082 E 21. Dezember 2011 2011/12/0058 E 21. Dezember 2011 2011/12/0081 E 21. Dezember 2011 2011/12/0126 E 25. März 2015 Ro 2014/12/0024 E 25. März 2015 2011/12/0125 E 25. März 2015 2011/12/0080 E 21. Dezember 2011Rechtssatz
Der VwGH hat zur Frage der Überleitung vom Dienstklassensystem in das Funktionsgruppenschema, sei es gemäß § 254 Abs. 1 BDG 1979 iVm § 134 Abs. 1 GehG 1956, sei es gemäß § 269 Abs. 1 BDG 1979 iVm § 154 Abs. 1 GehG 1956, zum Ausdruck gebracht, dass die Überleitung des Beamten auf Grund eigener Option ausgehend von der bisher im Dienstklassensystem erreichten besoldungsrechtlichen Stellung erfolgt und eine Neudurchrechnung im Funktionszulagenschema ausgehend vom Vorrückungsstichtag nicht vorgesehen ist (Hinweis Erkenntnisse vom 17. Februar 1999, 98/12/0234, vom 17. August 2000, 98/12/0274, sowie vom 25. Februar 2004, 2003/12/0116, betreffend Überleitungen in die Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst, sowie das E vom 26. Jänner 2000, 97/12/0345, betreffend eine Überleitung in die Besoldungsgruppe Militärischer Dienst). Gemeinsam war den diesen Erkenntnissen zu Grunde liegenden Beschwerdefällen, dass ausgehend von einem nicht in Zweifel stehenden Vorrückungsstichtag die im Zeitpunkt der Option im Dienstklassensystem erreichte besoldungsrechtliche Stellung jeweils außer Streit stand.Der VwGH hat zur Frage der Überleitung vom Dienstklassensystem in das Funktionsgruppenschema, sei es gemäß Paragraph 254, Absatz eins, BDG 1979 in Verbindung mit Paragraph 134, Absatz eins, GehG 1956, sei es gemäß Paragraph 269, Absatz eins, BDG 1979 in Verbindung mit Paragraph 154, Absatz eins, GehG 1956, zum Ausdruck gebracht, dass die Überleitung des Beamten auf Grund eigener Option ausgehend von der bisher im Dienstklassensystem erreichten besoldungsrechtlichen Stellung erfolgt und eine Neudurchrechnung im Funktionszulagenschema ausgehend vom Vorrückungsstichtag nicht vorgesehen ist (Hinweis Erkenntnisse vom 17. Februar 1999, 98/12/0234, vom 17. August 2000, 98/12/0274, sowie vom 25. Februar 2004, 2003/12/0116, betreffend Überleitungen in die Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst, sowie das E vom 26. Jänner 2000, 97/12/0345, betreffend eine Überleitung in die Besoldungsgruppe Militärischer Dienst). Gemeinsam war den diesen Erkenntnissen zu Grunde liegenden Beschwerdefällen, dass ausgehend von einem nicht in Zweifel stehenden Vorrückungsstichtag die im Zeitpunkt der Option im Dienstklassensystem erreichte besoldungsrechtliche Stellung jeweils außer Streit stand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011120026.X03Im RIS seit
17.01.2012Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017