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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §863;Rechtssatz
Den Parteien einer Vereinbarung über die Verrichtung land(forst)wirtschaftlicher Tätigkeiten steht eine Vielfalt vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten offen. Eine alle Aspekte berücksichtigende rechtliche Beurteilung setzt daher in erster Linie Feststellungen darüber voraus, welchen Inhalt die getroffene Vereinbarung aufweist. Wenn feststeht, dass ausdrückliche Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen nicht getroffen worden sind, sind präzise Feststellungen über den genauen Ablauf und die näheren Umstände der wechselseitigen Leistungserbringungen erforderlich, weil erst auf Grund dieser beurteilt werden kann, ob schlüssige Willenserklärungen vorliegen, die zumindest die Konturen des von den Parteien in Aussicht genommenen Rechtsverhältnisses erkennen lassen (Hinweis: E 19. Oktober 2005, 2003/08/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008080233.X03Im RIS seit
20.01.2012Zuletzt aktualisiert am
24.04.2012