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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Rechtssatz
Das Verfahren betreffend Investitionszuwachsprämie ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein eigenständiges Verfahren. Das Verfahren betreffend Investitionszuwachsprämie wird erst mit dem Antrag auf Zuerkennung der Prämie in Gang gesetzt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 21. September 2006, 2006/15/0133, und vom 15. Jänner 2008, 2007/15/0268).Das Verfahren betreffend Investitionszuwachsprämie ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein eigenständiges Verfahren. Das Verfahren betreffend Investitionszuwachsprämie wird erst mit dem Antrag auf Zuerkennung der Prämie in Gang gesetzt vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 21. September 2006, 2006/15/0133, und vom 15. Jänner 2008, 2007/15/0268).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009150160.X01Im RIS seit
31.01.2012Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012