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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §14;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/07/0028Rechtssatz
Wird eine Verhandlungsschrift mangelhaft aufgenommen, stellt dies einen Verfahrensmangel dar (Hinweis E 21. Juni 2007, 2006/07/0060). Ein solcher führt aber nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Vermeidung eines solchen Verfahrensmangels ein anderes Ergebnis des Verfahrens hervorgekommen wäre.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070027.X01Im RIS seit
26.01.2012Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012