Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43;Rechtssatz
Der "usus", dass sich ein höherrangiger Kriminalbeamter eines Kollegen als Chauffeur bedient, widerspricht in vielen Fällen dem Gebot des § 43 BDG 1979 einer gewissenhaften und treuen (weil nicht unter sparsamer Verwendung von Ressourcen erfolgenden) Pflichterfüllung.Der "usus", dass sich ein höherrangiger Kriminalbeamter eines Kollegen als Chauffeur bedient, widerspricht in vielen Fällen dem Gebot des Paragraph 43, BDG 1979 einer gewissenhaften und treuen (weil nicht unter sparsamer Verwendung von Ressourcen erfolgenden) Pflichterfüllung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011090181.X04Im RIS seit
27.02.2012Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012