Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit einer Abwasserreinigungsanlage hat außer Betracht zu bleiben, welche Reinigungsleistung allenfalls in der Nähe befindliche Abwasserreinigungsanlagen erzielen. Das Gesetz bietet keine Grundlage dafür, die Beeinträchtigung öffentlicher Interessen an der Gewässerreinhaltung bei Vorhandensein von Kläranlagen an einem anderen (strengeren) Maßstab, nämlich an der Reinigungsleistung dieser Kläranlage, zu messen (Hinweis E 17. Oktober 2002, 2001/07/0095).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070085.X07Im RIS seit
27.02.2012Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012