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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Das Auftreten eines übergangenen Nachbarn bedeutet nicht, dass das durchgeführte Verfahren schon deshalb rechtswidrig ist, vielmehr ist die Berufung abzuweisen, wenn die vom Nachbarn in der Berufung bzw. im Berufungsverfahren vorgebrachten Einwendungen nicht berechtigt sind (Hinweis E vom 16. März 1993, 93/05/0043 mwN).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011040175.X01Im RIS seit
12.03.2012Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012