RS Vwgh 2012/2/2 2011/04/0175

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Veröffentlicht am 02.02.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
GewO 1859 §74;

Rechtssatz

Das Auftreten eines übergangenen Nachbarn bedeutet nicht, dass das durchgeführte Verfahren schon deshalb rechtswidrig ist, vielmehr ist die Berufung abzuweisen, wenn die vom Nachbarn in der Berufung bzw. im Berufungsverfahren vorgebrachten Einwendungen nicht berechtigt sind (Hinweis E vom 16. März 1993, 93/05/0043 mwN).

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011040175.X01

Im RIS seit

12.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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