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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
§ 26 Abs. 1 Z. 1 Stmk BauG 1995 räumt nicht zu jeder Bestimmung eines Flächenwidmungsplanes, Bebauungsplanes oder Bebauungsrichtlinien ein Nachbarrecht ein, sondern nur zu Bestimmungen, mit denen ein Immissionschutz (der Nachbarn) verbunden ist (Hinweis E vom 4. März 1999, 98/06/0110).Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, Stmk BauG 1995 räumt nicht zu jeder Bestimmung eines Flächenwidmungsplanes, Bebauungsplanes oder Bebauungsrichtlinien ein Nachbarrecht ein, sondern nur zu Bestimmungen, mit denen ein Immissionschutz (der Nachbarn) verbunden ist (Hinweis E vom 4. März 1999, 98/06/0110).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060086.X01Im RIS seit
15.03.2012Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012