RS Vwgh 2012/2/22 2009/08/0099

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Veröffentlicht am 22.02.2012
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z2;
AuslBG;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Verfügbarkeit stellt § 7 Abs. 3 Z 2 AlVG nur auf die Aufenthaltsberechtigung ab, nicht aber auf die Erfüllung noch etwaiger anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (wie die Erteilung einer weiteren Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG), die für den tatsächlichen konkreten Antritt einer Beschäftigung im Einzelfall eventuell noch nötig sein könnten (Hinweis: E 20. Februar 2008, Zl. 2007/08/0183).Im Hinblick auf die Verfügbarkeit stellt Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer 2, AlVG nur auf die Aufenthaltsberechtigung ab, nicht aber auf die Erfüllung noch etwaiger anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (wie die Erteilung einer weiteren Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG), die für den tatsächlichen konkreten Antritt einer Beschäftigung im Einzelfall eventuell noch nötig sein könnten (Hinweis: E 20. Februar 2008, Zl. 2007/08/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009080099.X01

Im RIS seit

14.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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