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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Verfügbarkeit stellt § 7 Abs. 3 Z 2 AlVG nur auf die Aufenthaltsberechtigung ab, nicht aber auf die Erfüllung noch etwaiger anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (wie die Erteilung einer weiteren Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG), die für den tatsächlichen konkreten Antritt einer Beschäftigung im Einzelfall eventuell noch nötig sein könnten (Hinweis: E 20. Februar 2008, Zl. 2007/08/0183).Im Hinblick auf die Verfügbarkeit stellt Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer 2, AlVG nur auf die Aufenthaltsberechtigung ab, nicht aber auf die Erfüllung noch etwaiger anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (wie die Erteilung einer weiteren Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG), die für den tatsächlichen konkreten Antritt einer Beschäftigung im Einzelfall eventuell noch nötig sein könnten (Hinweis: E 20. Februar 2008, Zl. 2007/08/0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080099.X01Im RIS seit
14.03.2012Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012