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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/02/0124 E 24. Februar 2012 2010/02/0123 E 24. Februar 2012Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/02/0065 E 23. Oktober 1991 RS 2Stammrechtssatz
Die Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).Die Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010020122.X01Im RIS seit
23.03.2012Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012