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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Zum Vorbringen, die Behörde hätte dem Bewilligungswerber gemäß § 119 Abs. 3 Z. 5 MinroG 1999 eine Sicherstellung auftragen müssen, ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Frage außerhalb des Mitspracherechtes des Nachbarn der Bergbauanlage bewegt (Hinweis E vom 12. September 2007, 2005/04/0115 bis 0117, mwN). Dies gilt ebenso für das Beschwerdevorbringen, im vorliegenden Verfahren sei die Frage der Flächenwidmung jener Grundstücke, auf denen die Bergbauanlage errichtet werden solle, nicht releviert worden.Zum Vorbringen, die Behörde hätte dem Bewilligungswerber gemäß Paragraph 119, Absatz 3, Ziffer 5, MinroG 1999 eine Sicherstellung auftragen müssen, ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Frage außerhalb des Mitspracherechtes des Nachbarn der Bergbauanlage bewegt (Hinweis E vom 12. September 2007, 2005/04/0115 bis 0117, mwN). Dies gilt ebenso für das Beschwerdevorbringen, im vorliegenden Verfahren sei die Frage der Flächenwidmung jener Grundstücke, auf denen die Bergbauanlage errichtet werden solle, nicht releviert worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009040267.X09Im RIS seit
27.03.2012Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012