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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §78e Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0202 E 19. März 2010 RS 1 (hier: nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Die vom Beamten zu Gunsten der Gewährung von Sabbatical ins Treffen geführten (persönlichen) Gründe sind ohne Bedeutung. Maßgeblich dafür, ob die Abweisung des Antrages auf Sabbatical rechtmäßig war, ist ausschließlich, ob der Versagungsgrund des § 78e Abs. 2 dritter Satz BDG 1979, der auch das im ersten Absatz erwähnte dienstliche Interesse "authentisch interpretiert" vorliegt oder nicht.(Zur Auslegung des § 78e BDG 1979 vgl. die E vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220, und vom 28. Jänner 2010, 2009/12/0008 und 2009/12/0051)Die vom Beamten zu Gunsten der Gewährung von Sabbatical ins Treffen geführten (persönlichen) Gründe sind ohne Bedeutung. Maßgeblich dafür, ob die Abweisung des Antrages auf Sabbatical rechtmäßig war, ist ausschließlich, ob der Versagungsgrund des Paragraph 78 e, Absatz 2, dritter Satz BDG 1979, der auch das im ersten Absatz erwähnte dienstliche Interesse "authentisch interpretiert" vorliegt oder nicht.(Zur Auslegung des Paragraph 78 e, BDG 1979 vergleiche die E vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220, und vom 28. Jänner 2010, 2009/12/0008 und 2009/12/0051)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120061.X04Im RIS seit
14.05.2012Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012