RS Vwgh 2012/5/15 2009/05/0056

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Veröffentlicht am 15.05.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Durch die Bestimmung des § 45 Abs. 3 AVG wird der Behörde nicht verpflichtet, anlässlich der Gewährung des Parteiengehörs ausdrücklich auf die Vorschrift des § 45 AVG hinzuweisen (Hinweis E vom 18. Dezember 1991, 91/02/0100).Durch die Bestimmung des Paragraph 45, Absatz 3, AVG wird der Behörde nicht verpflichtet, anlässlich der Gewährung des Parteiengehörs ausdrücklich auf die Vorschrift des Paragraph 45, AVG hinzuweisen (Hinweis E vom 18. Dezember 1991, 91/02/0100).

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009050056.X03

Im RIS seit

13.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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