RS Vwgh 2012/6/14 2011/21/0153

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Veröffentlicht am 14.06.2012
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24/01 Strafgesetzbuch

Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof judiziert im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Strafschärfung bei Rückfall nach § 39 StGB, dass zwei oder mehrere Verurteilungen im Verhältnis des § 31 StGB als eine Verurteilung zu gelten haben (vgl. RIS-Justiz RS0090951).Der Oberste Gerichtshof judiziert im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Strafschärfung bei Rückfall nach Paragraph 39, StGB, dass zwei oder mehrere Verurteilungen im Verhältnis des Paragraph 31, StGB als eine Verurteilung zu gelten haben vergleiche RIS-Justiz RS0090951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011210153.X03

Im RIS seit

25.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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