RS Vwgh 2012/6/26 2011/09/0032

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Veröffentlicht am 26.06.2012
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/09/0041

Rechtssatz

Die bloße Ablehnung der Befolgung zeigt nicht auf, dass und welche Bedenken der Beamte gegen die Rechtmäßigkeit der Weisung gehabt hätte, in einem solchen Fall liegt eine Remonstration nicht vor (Hinweis E 5. November 2008, 2006/09/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011090032.X02

Im RIS seit

16.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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