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10/10 GrundrechteNorm
StGG Art5;Rechtssatz
Führt der mit der Verleihung des Wasserbenutzungsrechtes (kommunale Kläranlage) an die Gemeinde verbundene, mit der Enteignung bewirkte Eingriff in das Eigentumsrecht des früheren Eigentümers zu einem vermögensrechtlichen Ausgleich, so ist der durch die Verleihung des Wasserbenutzungsrechtes bewirkte Eingriff in die Rechtsposition des Enteigneten damit abgeschlossen abgegolten (vgl. E 29. Juni 2000, 99/07/0154).Führt der mit der Verleihung des Wasserbenutzungsrechtes (kommunale Kläranlage) an die Gemeinde verbundene, mit der Enteignung bewirkte Eingriff in das Eigentumsrecht des früheren Eigentümers zu einem vermögensrechtlichen Ausgleich, so ist der durch die Verleihung des Wasserbenutzungsrechtes bewirkte Eingriff in die Rechtsposition des Enteigneten damit abgeschlossen abgegolten vergleiche E 29. Juni 2000, 99/07/0154).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070214.X07Im RIS seit
20.07.2012Zuletzt aktualisiert am
03.01.2017