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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §48;Rechtssatz
Dem Dienstplan kommt der Charakter einer Weisung zu (Hinweis E vom 26. Mai 1999, 94/12/0299). Eine solche ist nicht schon dann unwirksam, wenn sie subjektive Rechte des Weisungsempfängers verletzt. Lediglich die Unwirksamkeit eines die Leistung von dienstplanmäßigen Diensten in einem bestimmten Zeitraum anordnenden Dienstplanes könnte dazu führen, dass die in diesem Zeitraum geleisteten Dienste eines Beamten als solche aufzufassen wären, welche "über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus" erbracht wurden (Hinweis E vom 17. Oktober 2011, 2010/12/0150). Unwirksam wäre die Dienstplananordnung dann, wenn einer der in Art. 20 Abs. 1 dritter Satz B-VG genannten Tatbestände erfüllt wäre. Schließlich ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Weisung auch dann rechtsunwirksam, wenn ihre Erteilung gegen das Willkürverbot verstößt (Hinweis Erkenntnisse vom 17. Dezember 2007, 2007/12/0022, und vom 17. Oktober 2008, 2007/12/0049, mwN).Dem Dienstplan kommt der Charakter einer Weisung zu (Hinweis E vom 26. Mai 1999, 94/12/0299). Eine solche ist nicht schon dann unwirksam, wenn sie subjektive Rechte des Weisungsempfängers verletzt. Lediglich die Unwirksamkeit eines die Leistung von dienstplanmäßigen Diensten in einem bestimmten Zeitraum anordnenden Dienstplanes könnte dazu führen, dass die in diesem Zeitraum geleisteten Dienste eines Beamten als solche aufzufassen wären, welche "über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus" erbracht wurden (Hinweis E vom 17. Oktober 2011, 2010/12/0150). Unwirksam wäre die Dienstplananordnung dann, wenn einer der in Artikel 20, Absatz eins, dritter Satz B-VG genannten Tatbestände erfüllt wäre. Schließlich ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Weisung auch dann rechtsunwirksam, wenn ihre Erteilung gegen das Willkürverbot verstößt (Hinweis Erkenntnisse vom 17. Dezember 2007, 2007/12/0022, und vom 17. Oktober 2008, 2007/12/0049, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120060.X03Im RIS seit
24.07.2012Zuletzt aktualisiert am
17.08.2012