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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Will der Beamte sichergehen, dass es sich bei der von ihm beabsichtigen Nebenbeschäftigung um keine unzulässige handelt, so kann er einen Feststellungsbescheid der Dienstbehörde beantragen (Hinweis E vom 21. September 2005, 2003/12/0200). Nichts anderes hat zu gelten, wenn der Beamte sichergehen will, ob es sich bei der beabsichtigten außergerichtlichen Abgabe von Sachverständigenguten um eine (un)zulässige handelt, wenn er der Meinung ist, dass die Inhalte der beabsichtigten (außergerichtlichen) Sachverständigengutachten keine Angelegenheiten betreffen, die mit seinen dienstlichen Aufgaben in Zusammenhang stehen. Dem Beamten ist daher losgelöst von einem Genehmigungsverfahren nach § 32a NÖ DPL 1972 das rechtliche Interesse zuzugestehen eine bescheidförmige Feststellung über die Zulässigkeit einer beabsichtigten (außergerichtlichen) Gutachtertätigkeit zu begehren.Will der Beamte sichergehen, dass es sich bei der von ihm beabsichtigen Nebenbeschäftigung um keine unzulässige handelt, so kann er einen Feststellungsbescheid der Dienstbehörde beantragen (Hinweis E vom 21. September 2005, 2003/12/0200). Nichts anderes hat zu gelten, wenn der Beamte sichergehen will, ob es sich bei der beabsichtigten außergerichtlichen Abgabe von Sachverständigenguten um eine (un)zulässige handelt, wenn er der Meinung ist, dass die Inhalte der beabsichtigten (außergerichtlichen) Sachverständigengutachten keine Angelegenheiten betreffen, die mit seinen dienstlichen Aufgaben in Zusammenhang stehen. Dem Beamten ist daher losgelöst von einem Genehmigungsverfahren nach Paragraph 32 a, NÖ DPL 1972 das rechtliche Interesse zuzugestehen eine bescheidförmige Feststellung über die Zulässigkeit einer beabsichtigten (außergerichtlichen) Gutachtertätigkeit zu begehren.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120039.X08Im RIS seit
03.10.2012Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012