RS Vwgh 2012/9/20 2011/10/0144

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Veröffentlicht am 20.09.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 947 ABGB, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen die gesetzlichen Zinsen "von dem Beschenkten" gefordert werden können, steht einer Auslegung nicht entgegen, wonach sich der Anspruch nach dem Tod des Beschenkten gegen dessen Erben als Gesamtrechtsnachfolger richtet.Der Wortlaut des Paragraph 947, ABGB, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen die gesetzlichen Zinsen "von dem Beschenkten" gefordert werden können, steht einer Auslegung nicht entgegen, wonach sich der Anspruch nach dem Tod des Beschenkten gegen dessen Erben als Gesamtrechtsnachfolger richtet.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011100144.X01

Im RIS seit

24.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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