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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
Der Wortlaut des § 947 ABGB, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen die gesetzlichen Zinsen "von dem Beschenkten" gefordert werden können, steht einer Auslegung nicht entgegen, wonach sich der Anspruch nach dem Tod des Beschenkten gegen dessen Erben als Gesamtrechtsnachfolger richtet.Der Wortlaut des Paragraph 947, ABGB, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen die gesetzlichen Zinsen "von dem Beschenkten" gefordert werden können, steht einer Auslegung nicht entgegen, wonach sich der Anspruch nach dem Tod des Beschenkten gegen dessen Erben als Gesamtrechtsnachfolger richtet.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011100144.X01Im RIS seit
24.10.2012Zuletzt aktualisiert am
08.04.2013