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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §2 Abs7 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/07/0246Rechtssatz
Ein Unternehmer, der die Sachherrschaft über eine Deponie auf Grund eines Pachtvertrags ausübt und diese auf eigene Rechnung führt, um aus dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen, sowie über die Aufnahme von zu deponierenden Materialien in die Deponie entscheidet, ist als Betreiber der Deponie anzusehen. Für die Einhaltung der bereits im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen kommt es daher darauf an, wer als ("faktischer" oder "unmittelbarer") Inhaber der Behandlungsanlage dazu in der Lage ist, durch Bestimmung des in der Betriebsanlage ausgeübten faktischen Geschehens die für den Betrieb der Anlage vorgeschriebenen Auflagen einzuhalten (Hinweis E 13. Dezember 2007, 2006/07/0084; E 21. November 2001, 2000/04/0197; B VfGH 26. Juni 1991, G 86/91 ua).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011070235.X06Im RIS seit
29.10.2012Zuletzt aktualisiert am
03.11.2016