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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Zentraler Gesichtspunkt der Betriebsnachfolge im Sinne des § 67 Abs. 4 ASVG ist - nicht anders als etwa in den Fällen des § 14 BAO (vgl. die Erkenntnisse vom 10. Februar 1967, Zl. 1158/66, VwSlg 3570 F/1967; vom 12. Dezember 1988, Zl. 88/15/0017, VwSlg 6369 F/1988) und des § 24 EStG - der Erwerb einer funktionsfähigen Einheit und daher derjenigen Betriebsmittel, durch die der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen (vgl. das Erkenntnis vom 4. Oktober 2001, Zl. 97/08/0136) durch ein oder auch mehrere aufeinander folgende Rechtsgeschäfte (vgl. die Erkenntnisse vom 16. Jänner 1991, Zl. 89/13/0169, und vom 20. Juni 1995, Zl. 93/13/0088).Zentraler Gesichtspunkt der Betriebsnachfolge im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG ist - nicht anders als etwa in den Fällen des Paragraph 14, BAO vergleiche die Erkenntnisse vom 10. Februar 1967, Zl. 1158/66, VwSlg 3570 F/1967; vom 12. Dezember 1988, Zl. 88/15/0017, VwSlg 6369 F/1988) und des Paragraph 24, EStG - der Erwerb einer funktionsfähigen Einheit und daher derjenigen Betriebsmittel, durch die der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen vergleiche das Erkenntnis vom 4. Oktober 2001, Zl. 97/08/0136) durch ein oder auch mehrere aufeinander folgende Rechtsgeschäfte vergleiche die Erkenntnisse vom 16. Jänner 1991, Zl. 89/13/0169, und vom 20. Juni 1995, Zl. 93/13/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012080208.X03Im RIS seit
23.11.2012Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013