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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0126 E 26. Mai 1998 RS 1Stammrechtssatz
Die in § 15 WRG verankerten Rechte der Fischereiberechtigten können nicht zu einer Versagung der Bewilligung, sondern nur zur Vorschreibung von Vorkehrungen und zur Zuerkennung von Entschädigung führen (Hinweis E 28.3.1996, 96/07/0057).Die in Paragraph 15, WRG verankerten Rechte der Fischereiberechtigten können nicht zu einer Versagung der Bewilligung, sondern nur zur Vorschreibung von Vorkehrungen und zur Zuerkennung von Entschädigung führen (Hinweis E 28.3.1996, 96/07/0057).
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011070153.X02Im RIS seit
04.12.2012Zuletzt aktualisiert am
24.04.2015