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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §48 Abs5;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/12/0005 E 14. November 2012 2012/12/0004 E 14. November 2012Rechtssatz
Eine Verringerung der regelmäßigen Wochendienstzeit durch Ersatzruhezeiten ist dem Gesetz nicht zu entnehmen; vielmehr ist den maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere den § 48 Abs. 5 und § 48d BDG 1979 sowie § 17 Abs. 3 GehG 1956 zu entnehmen, dass im Falle von regelmäßigem Schicht- und Wechseldienst an Sonn- und Feiertagen eine Verlagerung der Ruhezeit auf einen anderen Wochentag zu erfolgen hat.Eine Verringerung der regelmäßigen Wochendienstzeit durch Ersatzruhezeiten ist dem Gesetz nicht zu entnehmen; vielmehr ist den maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere den Paragraph 48, Absatz 5 und Paragraph 48 d, BDG 1979 sowie Paragraph 17, Absatz 3, GehG 1956 zu entnehmen, dass im Falle von regelmäßigem Schicht- und Wechseldienst an Sonn- und Feiertagen eine Verlagerung der Ruhezeit auf einen anderen Wochentag zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120003.X01Im RIS seit
11.12.2012Zuletzt aktualisiert am
08.04.2015