Index
E1ENorm
12010E045 AEUV Art45 Abs4;Rechtssatz
Das Tir JagdG 2004 geht über den im VStG 1991 gezogenen Rahmen für Organe der öffentlichen Aufsicht hinaus, wenn in § 35 Abs 2 lit a iVm Abs 3 Tir jagdG 2004 den Organen des Jagdschutzes eine Zuständigkeit zur Festnahme von Personen und deren Vorführung in die Bezirksverwaltungsbehörde eingeräumt wird, wie sie im VStG 1991 (§ 35 leg cit) den den Sicherheitsbehörden beigegebenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Sicherung des Strafverfahrens (somit den Organen, die für die Sicherheitsbehörden den Exekutivdienst besorgen, vgl § 5 Abs 1 SPG 1991) vorbehalten wird. Jagdschutzorganen ist damit (als Privaten) die Ausübung von Polizeibefugnissen übertragen. Dass Jagdschutzorgane in Art 78 d B-VG nicht zu den "Wachkörpern" (denen als bewaffneten oder uniformierten oder sonst nach militärischem Muster eingerichteten Formationen Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen sind) zählen, ändert daran nichts.Das Tir JagdG 2004 geht über den im VStG 1991 gezogenen Rahmen für Organe der öffentlichen Aufsicht hinaus, wenn in Paragraph 35, Absatz 2, Litera a, in Verbindung mit Absatz 3, Tir jagdG 2004 den Organen des Jagdschutzes eine Zuständigkeit zur Festnahme von Personen und deren Vorführung in die Bezirksverwaltungsbehörde eingeräumt wird, wie sie im VStG 1991 (Paragraph 35, leg cit) den den Sicherheitsbehörden beigegebenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Sicherung des Strafverfahrens (somit den Organen, die für die Sicherheitsbehörden den Exekutivdienst besorgen, vergleiche Paragraph 5, Absatz eins, SPG 1991) vorbehalten wird. Jagdschutzorganen ist damit (als Privaten) die Ausübung von Polizeibefugnissen übertragen. Dass Jagdschutzorgane in Artikel 78, d B-VG nicht zu den "Wachkörpern" (denen als bewaffneten oder uniformierten oder sonst nach militärischem Muster eingerichteten Formationen Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen sind) zählen, ändert daran nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012030091.X14Im RIS seit
02.01.2013Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015