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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Bei der Prüfung des Vertragscharakters zu beachten, dass gemäß § 21 BAO im Steuerrecht nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt ausschlaggebend ist. Dabei sind alle Umstände maßgeblich, die die Vertragsbeziehung zwischen den beteiligten Unternehmern charakterisieren.Bei der Prüfung des Vertragscharakters zu beachten, dass gemäß Paragraph 21, BAO im Steuerrecht nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt ausschlaggebend ist. Dabei sind alle Umstände maßgeblich, die die Vertragsbeziehung zwischen den beteiligten Unternehmern charakterisieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009150174.X02Im RIS seit
14.02.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017