RS Vwgh 2013/1/23 2009/15/0174

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Veröffentlicht am 23.01.2013
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Prüfung des Vertragscharakters zu beachten, dass gemäß § 21 BAO im Steuerrecht nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt ausschlaggebend ist. Dabei sind alle Umstände maßgeblich, die die Vertragsbeziehung zwischen den beteiligten Unternehmern charakterisieren.Bei der Prüfung des Vertragscharakters zu beachten, dass gemäß Paragraph 21, BAO im Steuerrecht nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt ausschlaggebend ist. Dabei sind alle Umstände maßgeblich, die die Vertragsbeziehung zwischen den beteiligten Unternehmern charakterisieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2009150174.X02

Im RIS seit

14.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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