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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §160;Rechtssatz
Auch die rechtskräftige Gewährung einer in dieser Form nicht beantragten Freistellung gemäß § 160 BDG 1979 bewirkte keine rückwirkende Änderung der dienstrechtlichen Situation des Beamten für vorausgehende Zeiträume, sodass ein solcher früherer Karenzurlaub bei Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit gemäß § 236b BDG 1979 nicht zu berücksichtigen ist.Auch die rechtskräftige Gewährung einer in dieser Form nicht beantragten Freistellung gemäß Paragraph 160, BDG 1979 bewirkte keine rückwirkende Änderung der dienstrechtlichen Situation des Beamten für vorausgehende Zeiträume, sodass ein solcher früherer Karenzurlaub bei Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit gemäß Paragraph 236 b, BDG 1979 nicht zu berücksichtigen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011120114.X03Im RIS seit
18.02.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013