RS Vwgh 2013/1/29 2010/05/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/05/0233

Rechtssatz

Ist eine Partei durch Vorlage eines Privatgutachtens einem Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten, so wäre es Aufgabe der Behörde gewesen, ihren Sachverständigen aufzufordern, sein eigenes Gutachten zu ergänzen und sich dabei mit den Aussagen des Privatsachverständigen im Detail auseinander zu setzen und insbesondere auch dessen Grundlagen zu erörtern und darzulegen, warum die Annahmen des Privatgutachters seiner Ansicht nach nicht richtig sind (Hinweis Erkenntnisse vom 29. Jänner 2008, 2006/05/0297, und vom 16. September 2009, 2009/09/0138).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Ergänzung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010050232.X02

Im RIS seit

01.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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