Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/05/0233Rechtssatz
Ist eine Partei durch Vorlage eines Privatgutachtens einem Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten, so wäre es Aufgabe der Behörde gewesen, ihren Sachverständigen aufzufordern, sein eigenes Gutachten zu ergänzen und sich dabei mit den Aussagen des Privatsachverständigen im Detail auseinander zu setzen und insbesondere auch dessen Grundlagen zu erörtern und darzulegen, warum die Annahmen des Privatgutachters seiner Ansicht nach nicht richtig sind (Hinweis Erkenntnisse vom 29. Jänner 2008, 2006/05/0297, und vom 16. September 2009, 2009/09/0138).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Ergänzung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010050232.X02Im RIS seit
01.03.2013Zuletzt aktualisiert am
18.12.2013