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L78004 Elektrizität OberösterreichNorm
ABGB §1118 impl;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass eine Klausel, die es dem Stromlieferanten freistellt, wenn der Kunde mit zumindest EUR 100,-- über zwei Wochen in Verzug ist, für zukünftige Lieferungen entweder eine Vorauszahlung (in näher genannter Höhe) oder die Installation eines Vorauszahlungszählers zu verlangen, nicht gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB ist.Ausführungen dazu, dass eine Klausel, die es dem Stromlieferanten freistellt, wenn der Kunde mit zumindest EUR 100,-- über zwei Wochen in Verzug ist, für zukünftige Lieferungen entweder eine Vorauszahlung (in näher genannter Höhe) oder die Installation eines Vorauszahlungszählers zu verlangen, nicht gröblich benachteiligend im Sinne des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010050079.X06Im RIS seit
01.03.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017