RS Vwgh 2013/1/29 2010/05/0079

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Veröffentlicht am 29.01.2013
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Index

L78004 Elektrizität Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/06 Konsumentenschutz
58/02 Energierecht

Norm

ABGB §879 Abs3;
ElWOG OÖ 2006 §51b;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §16 Abs1 Z3;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §9 Abs1 Z1;
KSchG 1979 §6 Abs3;
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Die gegenüber dem Verbraucher in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, sein Verbrauchsverhalten entsprechend dem Standardlastprofil zu gestalten, ist unverständlich. Ohne Bedeutung ist es, ob die sonstigen Marktregeln von der Regulierungsbehörde stammen oder die Zuordnung nicht von der Stromlieferantin, sondern durch den Netzbetreiber erfolgt. Weiters ist es ohne Belang, ob die Kunden der Stromlieferantin durch diese Bedingung im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB gröblich benachteiligt werden. Entscheidend ist schon, dass die beanstandete Bestimmung unverständlich ist und damit im Widerspruch zu § 6 Abs. 3 KSchG 1979 steht, sodass die Untersagung ihrer Anwendung zu Recht erfolgte.Die gegenüber dem Verbraucher in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, sein Verbrauchsverhalten entsprechend dem Standardlastprofil zu gestalten, ist unverständlich. Ohne Bedeutung ist es, ob die sonstigen Marktregeln von der Regulierungsbehörde stammen oder die Zuordnung nicht von der Stromlieferantin, sondern durch den Netzbetreiber erfolgt. Weiters ist es ohne Belang, ob die Kunden der Stromlieferantin durch diese Bedingung im Sinne des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gröblich benachteiligt werden. Entscheidend ist schon, dass die beanstandete Bestimmung unverständlich ist und damit im Widerspruch zu Paragraph 6, Absatz 3, KSchG 1979 steht, sodass die Untersagung ihrer Anwendung zu Recht erfolgte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010050079.X03

Im RIS seit

01.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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