RS Vwgh 2013/2/27 2012/03/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2013
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Index

10/10 Grundrechte
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGG Art5;
WaffG 1996 §12 Abs3;
WaffG 1996 §12 Abs4;

Rechtssatz

Den verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Verfall gemäß § 12 Abs 3 WaffG 1996 ist mit dem Hinweis darauf zu begegnen, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht des Betroffenen gerade durch den Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung verhindert wird (Hinweis E vom 25. Juni 2008, 2005/03/0099, und E vom 3. Juli 2003, 2000/20/0010).Den verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Verfall gemäß Paragraph 12, Absatz 3, WaffG 1996 ist mit dem Hinweis darauf zu begegnen, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht des Betroffenen gerade durch den Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung verhindert wird (Hinweis E vom 25. Juni 2008, 2005/03/0099, und E vom 3. Juli 2003, 2000/20/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012030164.X02

Im RIS seit

03.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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