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10/10 GrundrechteRechtssatz
Den verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Verfall gemäß § 12 Abs 3 WaffG 1996 ist mit dem Hinweis darauf zu begegnen, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht des Betroffenen gerade durch den Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung verhindert wird (Hinweis E vom 25. Juni 2008, 2005/03/0099, und E vom 3. Juli 2003, 2000/20/0010).Den verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Verfall gemäß Paragraph 12, Absatz 3, WaffG 1996 ist mit dem Hinweis darauf zu begegnen, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Eigentumsrecht des Betroffenen gerade durch den Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung verhindert wird (Hinweis E vom 25. Juni 2008, 2005/03/0099, und E vom 3. Juli 2003, 2000/20/0010).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012030164.X02Im RIS seit
03.04.2013Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013