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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Eine "Projektgemeinschaft" ist weder rechts- noch parteifähig. Träger einer solchen Gemeinschaft sind nur ihre Mitglieder, denen es im Außenverhältnis damit auch freisteht, das ihnen als Mitgliedern eingeräumte Recht selbständig geltend zu machen (Hinweis E 27. Juni 1995, 94/07/0124; E 24. Februar 2005, 2002/07/0051).
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010070107.X01Im RIS seit
10.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017