RS Vwgh 2013/5/23 2010/07/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2013
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Eine "Projektgemeinschaft" ist weder rechts- noch parteifähig. Träger einer solchen Gemeinschaft sind nur ihre Mitglieder, denen es im Außenverhältnis damit auch freisteht, das ihnen als Mitgliedern eingeräumte Recht selbständig geltend zu machen (Hinweis E 27. Juni 1995, 94/07/0124; E 24. Februar 2005, 2002/07/0051).

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070107.X01

Im RIS seit

10.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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