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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/09/0132 E 29. April 2011 RS 2Stammrechtssatz
Handelt es sich bei den dem Polizeibeamten zur Last liegenden Vergehen (Vergehens des sich Verschaffens und Besitzens von pornographischen Darstellungen Minderjähriger) um ein außerdienstliches Verhalten, so wird die Schwere der Dienstpflichtverletzungen etwas herabgemildert (vgl. E 13. Dezember 2007, 2005/09/0044), obwohl im Hinblick auf die dienstliche Stellung als Polizeibeamter ein Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben nicht verneint werden kann.Handelt es sich bei den dem Polizeibeamten zur Last liegenden Vergehen (Vergehens des sich Verschaffens und Besitzens von pornographischen Darstellungen Minderjähriger) um ein außerdienstliches Verhalten, so wird die Schwere der Dienstpflichtverletzungen etwas herabgemildert vergleiche E 13. Dezember 2007, 2005/09/0044), obwohl im Hinblick auf die dienstliche Stellung als Polizeibeamter ein Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben nicht verneint werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090059.X06Im RIS seit
31.07.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017