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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/13/0072 E 26. Juni 2013Rechtssatz
Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0040, vom 24. Juli 2007, 2006/14/0052, und vom 3. August 2004, 99/13/0252, jeweils mit weiteren Nachweisen).Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften vergleiche z.B. die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0040, vom 24. Juli 2007, 2006/14/0052, und vom 3. August 2004, 99/13/0252, jeweils mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130071.X01Im RIS seit
21.08.2013Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019