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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31971R1408 WanderarbeitnehmerV;Rechtssatz
Vergleichsberechnungen nach der durch die VO 1606/98 geschaffenen gemeinschaftsrechtlichen Rechtslage (der Einbeziehung der Beamtensondersysteme in das Regelungsregime der VO 1408/71) könnten der Ordentlichen Universitätsprofessorin als Wanderarbeitnehmerin - unbeschadet der Frage der grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Bestimmungen auf Emeritierungsbezüge, die somit dahingestellt bleiben kann, - wegen des dabei gebotenen Vorgehens nach der pro-rata-temporis-Methode, welche bewirkt, dass eine Verknüpfung der in zwei oder mehreren Staaten erworbenen Gesamtanwartschaften mit der jeweils nationalen Pensionsberechnungsformel erfolgen kann und durch die verhältnismäßige Aufteilung der sich danach ergebenden fiktiven Pensionshöhe entsprechend dem Verhältnis der in mehreren Mitgliedstaaten erworbenen Versicherungszeiten ein adäquates Ergebnis erzielt wird (Hinweis E vom 22. September 2005, 2001/12/0139), nicht zum Vorteil gereichen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120149.X04Im RIS seit
18.07.2013Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013