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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/13/0193 E 31. Juli 2013Rechtssatz
Die Zurechnung geldwerter Vorteile auch im Falle eines parallelen betrieblichen Interesses an deren Inanspruchnahme steht nicht im Widerspruch zur hg. Rechtsprechung zu § 15 EStG 1988. Demnach liegt nämlich nur dann kein geldwerter Vorteil vor, wenn die Inanspruchnahme im "ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers" liegt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 28. September 1983, 82/13/0238, vom 25. März 1999, 97/15/0089, und vom 27. Februar 2001, 98/13/0007, VwSlg 7591 F/2001).Die Zurechnung geldwerter Vorteile auch im Falle eines parallelen betrieblichen Interesses an deren Inanspruchnahme steht nicht im Widerspruch zur hg. Rechtsprechung zu Paragraph 15, EStG 1988. Demnach liegt nämlich nur dann kein geldwerter Vorteil vor, wenn die Inanspruchnahme im "ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers" liegt vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 28. September 1983, 82/13/0238, vom 25. März 1999, 97/15/0089, und vom 27. Februar 2001, 98/13/0007, VwSlg 7591 F/2001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130157.X02Im RIS seit
16.12.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017