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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/08/0281Rechtssatz
Bestehen für den Sachbearbeiter aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes keine Anhaltspunkte dafür, dass das Formblatt unrichtig oder unvollständig ausgefüllt worden ist, und wurde - wie hier - von der Partei gegenüber der Behörde nicht geltend gemacht, bestimmte Fragen nicht ausreichend zu verstehen, dann gibt es auch keinen Grund, an für das Ausfüllen des Formulars ausreichenden Deutschkenntnissen der Partei zu zweifeln (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, Zl. 2006/08/0253, mwN). In einem solchen Fall muss sich die Partei, die das Antragsformular unterschreibt, dessen Inhalt auch zurechnen lassen.Bestehen für den Sachbearbeiter aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes keine Anhaltspunkte dafür, dass das Formblatt unrichtig oder unvollständig ausgefüllt worden ist, und wurde - wie hier - von der Partei gegenüber der Behörde nicht geltend gemacht, bestimmte Fragen nicht ausreichend zu verstehen, dann gibt es auch keinen Grund, an für das Ausfüllen des Formulars ausreichenden Deutschkenntnissen der Partei zu zweifeln vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, Zl. 2006/08/0253, mwN). In einem solchen Fall muss sich die Partei, die das Antragsformular unterschreibt, dessen Inhalt auch zurechnen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080280.X04Im RIS seit
17.09.2013Zuletzt aktualisiert am
23.01.2014