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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/08/0041 E 18. Februar 2009 RS 2Stammrechtssatz
Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn der Dienstnehmer zusätzlich über einen Gewerbeschein verfügt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 2. April 2008, Zl. 2007/08/0038).Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn der Dienstnehmer zusätzlich über einen Gewerbeschein verfügt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. April 2008, Zl. 2007/08/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080063.X01Im RIS seit
02.10.2013Zuletzt aktualisiert am
23.01.2014