Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
In einem baupolizeilichen Überprüfungs- und Auftragsverfahren nach den §§ 33 und 35 NÖ BauO 1996 haben nur die in § 6 Abs. 1 NÖ BauO 1996 genannten Personen Parteistellung. Einem Bestandnehmer, der nicht auch Eigentümer im Sinn des § 6 Abs. 1 Z 1 bis 4 NÖ BauO 1996 ist, kommt in einem solchen Verfahren keine Parteistellung zu.In einem baupolizeilichen Überprüfungs- und Auftragsverfahren nach den Paragraphen 33 und 35 NÖ BauO 1996 haben nur die in Paragraph 6, Absatz eins, NÖ BauO 1996 genannten Personen Parteistellung. Einem Bestandnehmer, der nicht auch Eigentümer im Sinn des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins bis 4 NÖ BauO 1996 ist, kommt in einem solchen Verfahren keine Parteistellung zu.
Schlagworte
Baurecht Mieter Bestandnehmer GewerbebetriebEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013050133.X01Im RIS seit
29.10.2013Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013