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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BSVG §2 Abs2;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Bedenken dahingehend, dass § 2 Abs. 2 BSVG im Hinblick auf Art. 18 B-VG nicht ausreichend präzise wäre. Der Ansicht, die Regelung könnte unsachlich sein, weil für die Beurteilung der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung keine Zusammenrechnung der Einheitswerte verschiedener Betriebe erfolgt, ist entgegenzuhalten, dass im System des BSVG die Kranken- und Pensionsversicherung einerseits und die Unfallversicherung andererseits nicht vergleichbar sind, weil die Unfallversicherung insgesamt eine eigenständige, in sich sachliche Regelung erfahren hat, die sich insbesondere durch die wesentlich niedrigere Versicherungsgrenze (§ 3 Abs. 2 BSVG: Einheitswert von EUR 150,--) und die Bildung eines Betriebsbeitrags (vgl. dazu auch das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2013, Zl. 2012/08/0064, Punkt 4. der Entscheidungsgründe) von jener der Kranken- und Pensionsversicherung unterscheidet.Der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Bedenken dahingehend, dass Paragraph 2, Absatz 2, BSVG im Hinblick auf Artikel 18, B-VG nicht ausreichend präzise wäre. Der Ansicht, die Regelung könnte unsachlich sein, weil für die Beurteilung der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung keine Zusammenrechnung der Einheitswerte verschiedener Betriebe erfolgt, ist entgegenzuhalten, dass im System des BSVG die Kranken- und Pensionsversicherung einerseits und die Unfallversicherung andererseits nicht vergleichbar sind, weil die Unfallversicherung insgesamt eine eigenständige, in sich sachliche Regelung erfahren hat, die sich insbesondere durch die wesentlich niedrigere Versicherungsgrenze (Paragraph 3, Absatz 2, BSVG: Einheitswert von EUR 150,--) und die Bildung eines Betriebsbeitrags vergleiche dazu auch das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 2013, Zl. 2012/08/0064, Punkt 4. der Entscheidungsgründe) von jener der Kranken- und Pensionsversicherung unterscheidet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013080197.X02Im RIS seit
01.11.2013Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014