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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6;Rechtssatz
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Zu den Anschaffungskosten gehören daher Kosten, die dem Anschaffungsvorgang dienen (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 6 allgemein Tz 8, und das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2002/14/0039).Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Zu den Anschaffungskosten gehören daher Kosten, die dem Anschaffungsvorgang dienen vergleiche Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Paragraph 6, allgemein Tz 8, und das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2002/14/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150129.X01Im RIS seit
02.12.2013Zuletzt aktualisiert am
13.03.2014