Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Werden im erstinstanzlichen Straferkenntnis über die Besch wegen zweier Verwaltungsübertretungen zwei Geldstrafen verhängt, so liegen - wenngleich in einer einzigen Bescheidausfertigung zusammengefasst - zwei Bescheide mit ebenso vielen selbständigen (trennbaren) Absprüchen über zwei verschiedene Taten vor (Hiweis E 9. November 2011, 2010/06/0045; die Trennbarkeit der Absprüche bei Übertretungen nach dem AuslBG implizit bejahend zuletzt E 25. Juni 2013, 2011/09/0065; E 5. September 2013, 2011/09/0070).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Bescheidbegriff Bescheidcharakter DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090051.X03Im RIS seit
09.12.2013Zuletzt aktualisiert am
29.01.2014