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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §203;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/16/0212 E 21. November 2013Rechtssatz
Die Frage, ob eine Eingabengebühr im Sinn des § 9 Abs. 1 GebG und des § 203 BAO iVm § 24 Abs. 3 Z 7 VwGG "vorschriftsmäßig" entrichtet ist, wird durch einen zu erbringenden Nachweis der (zuvor) erfolgten Entrichtung der Gebühr oder durch einen Verstoß gegen die Verpflichtung dieses Nachweises in § 24 Abs. 3 Z 5 VwGG nicht berührt.Die Frage, ob eine Eingabengebühr im Sinn des Paragraph 9, Absatz eins, GebG und des Paragraph 203, BAO in Verbindung mit Paragraph 24, Absatz 3, Ziffer 7, VwGG "vorschriftsmäßig" entrichtet ist, wird durch einen zu erbringenden Nachweis der (zuvor) erfolgten Entrichtung der Gebühr oder durch einen Verstoß gegen die Verpflichtung dieses Nachweises in Paragraph 24, Absatz 3, Ziffer 5, VwGG nicht berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011160097.X01Im RIS seit
18.12.2013Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016