Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §51e Abs7;Rechtssatz
Die durch § 51e Abs. 7 VStG ermöglichte Verfahrenskonzentration bezieht sich nur auf die gemeinsame Durchführung der Verhandlung und die im Zusammenhang damit stehenden Anordnungen und Entscheidungen, ändert aber nichts an der Sachentscheidungskompetenz der Organe des UVS (Hinweis E 30. März 2001, 97/02/0140).Die durch Paragraph 51 e, Absatz 7, VStG ermöglichte Verfahrenskonzentration bezieht sich nur auf die gemeinsame Durchführung der Verhandlung und die im Zusammenhang damit stehenden Anordnungen und Entscheidungen, ändert aber nichts an der Sachentscheidungskompetenz der Organe des UVS (Hinweis E 30. März 2001, 97/02/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090011.X06Im RIS seit
28.01.2014Zuletzt aktualisiert am
26.11.2014