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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10;Rechtssatz
Die entsprechend der Zustellverfügung erfolgende Zustellung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten. Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung kann auch nicht heilen, weil kein Fall des § 7 ZustG vorliegt (Hinweis E vom 18. Juni 2008, 2005/11/0171; und E vom 14. Dezember 2011, 2009/01/0049 mwN).Die entsprechend der Zustellverfügung erfolgende Zustellung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten. Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung kann auch nicht heilen, weil kein Fall des Paragraph 7, ZustG vorliegt (Hinweis E vom 18. Juni 2008, 2005/11/0171; und E vom 14. Dezember 2011, 2009/01/0049 mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040015.X01Im RIS seit
25.04.2014Zuletzt aktualisiert am
28.04.2014