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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Zu den Betriebseinnahmen gehören auch Schadenersatzleistungen, wenn sie mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen. Entschädigungen für den Verdienstentgang sind Betriebseinnahmen, ebenso Versicherungsentschädigungen, wenn sie für eine betriebliche Tätigkeit oder für Betriebsvermögen gewährt werden (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 227/1, und das hg. Erkenntnis vom 19. März 2002, 96/14/0087, VwSlg 7693 F/2002).Zu den Betriebseinnahmen gehören auch Schadenersatzleistungen, wenn sie mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen. Entschädigungen für den Verdienstentgang sind Betriebseinnahmen, ebenso Versicherungsentschädigungen, wenn sie für eine betriebliche Tätigkeit oder für Betriebsvermögen gewährt werden vergleiche Doralt, EStG11, Paragraph 4, Tz 227/1, und das hg. Erkenntnis vom 19. März 2002, 96/14/0087, VwSlg 7693 F/2002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150197.X01Im RIS seit
26.05.2014Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018